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Zulassungsvoraussetzungen für den Bereich Aufzugstechnik

Kerntipps:1. Voraussetzungen für die Abnahme der Gerätemobilisierung (1) vollständige Begleitdokumente.(2) Die Ausrüstungsteile müssen mit dem Inhalt der Packliste übereinstimmen.(3) Es dürfen keine offensichtlichen Schäden am Erscheinungsbild des Geräts vorliegen.2. Abnahme der zivilen Übergabekontrolle

1. Anforderungen an die Abnahme der Ausrüstungsmobilisierung

(1) Die beigefügten Unterlagen sind vollständig.

(2) Die Ausrüstungsteile müssen mit dem Inhalt der Packliste übereinstimmen.

(3) Das Erscheinungsbild des Geräts darf keine offensichtlichen Schäden aufweisen.

2. Abnahmevoraussetzungen für die zivile Übergabekontrolle

(1) Die interne Struktur und Anordnung des Maschinenraums (sofern vorhanden) und des Aufzugsbaus (Stahlrahmen) müssen den Anforderungen des Aufzugsbaus entsprechen.Das Mindestabstandsmaß des Schachts muss den Anforderungen der zivilen Gestaltung entsprechen.Die Schachtwand muss vertikal sein.Die zulässige Abweichung des Mindestabstandsmaßes bei der Lotmethode beträgt: 0 ~ + 25 mm für den Schacht mit einer Aufzugsfahrhöhe ≤ 30 m;Aufzugsschacht mit 30 m < Aufzugsfahrhöhe ≤ 60 m, 0 ~ + 35 mm;60 m < Schacht mit Aufzugsfahrhöhe ≤ 90 m, 0 ~ + 50 mm;Ein Aufzugsschacht mit einer Aufzugshöhe > 90 m muss den Anforderungen der Tiefbauplanung genügen.

(2) Wenn unter der Schachtgrube ein für das Personal zugänglicher Raum vorhanden ist und am Gegengewicht (oder Gegengewicht) keine Fangvorrichtung vorhanden ist, muss der Gegengewichtspuffer installiert werden (oder die Unterseite des Gegengewichtsbetriebsbereichs muss vorhanden sein). Der massive Pfahlpfeiler reicht bis zum festen Boden.

(3) Vor der Installation des Aufzugs müssen alle für Hallentüren reservierten Löcher mit einem Sicherheitsschutzgehäuse (Sicherheitsschutztür) mit einer Höhe von mindestens 1200 mm versehen werden und eine ausreichende Festigkeit gewährleisten.Der untere Teil des Schutzgehäuses muss eine Sockelleiste mit einer Höhe von mindestens 100 mm haben, die nach links und rechts und nicht nach oben und unten geöffnet werden kann.

Beispielsweise muss sich das Sicherheitsschutzgehäuse von der Unterseite des reservierten Lochs der Schachttür bis zu einer Höhe von mindestens 1200 mm nach oben erstrecken.Es muss aus Holz- oder Metallmaterialien bestehen und eine abnehmbare Struktur haben.Um zu verhindern, dass andere Personen es entfernen oder umwerfen, muss es mit dem Gebäude verbunden sein.Das Material, die Struktur und die Festigkeit des Sicherheitsgehäuses müssen den relevanten Anforderungen des technischen Codes für die Sicherheit des Betriebs in großer Höhe im Hochbau JGJ 80-2016 entsprechen.

(4) Wenn der Abstand zwischen den Schwellen zweier benachbarter Stockwerke mehr als 11 m beträgt, muss zwischen ihnen eine Schachtsicherheitstür angebracht werden.Es ist strengstens untersagt, die Sicherheitstür des Schachts in den Schacht zu öffnen, und es muss eine elektrische Sicherheitsvorrichtung installiert werden, die nur dann funktioniert, wenn die Sicherheitstür geschlossen ist.Wenn eine Kabinenschutztür zur gegenseitigen Rettung benachbarter Autos vorhanden ist, darf dieser Absatz nicht umgesetzt werden.

(5) Der Maschinenraum und die Grube müssen mit einem guten Schutz vor Versickerung und Wasseraustritt ausgestattet sein, und es darf keine Ansammlung in der Grube geben.

(6) Für die Hauptstromversorgung muss ein TN-S-System verwendet werden, und der Schalter muss in der Lage sein, den maximalen Strom des Aufzugs bei normalem Gebrauch zu unterbrechen.Bei Aufzügen mit Maschinenraum muss der Schalter für die Bevölkerung des Maschinenraums leicht zugänglich sein.Bei Aufzügen ohne Maschinenraum muss der Schalter an einer für die Arbeiter bequemen Stelle außerhalb des Aufzugsschachts angebracht und mit den erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen versehen sein.Der Erdungswiderstand der Erdungsvorrichtung im Maschinenraum darf nicht größer als 40 sein.

(7) Der Maschinenraum (falls vorhanden) muss mit fester elektrischer Beleuchtung ausgestattet sein, die Bodenbeleuchtung darf nicht weniger als 2001x betragen und ein Schalter oder ein ähnliches Gerät muss in geeigneter Höhe in der Nähe der Bevölkerung angebracht werden, um die Beleuchtungsleistung zu steuern liefern.

(8) Im Schacht ist eine dauerhafte elektrische Beleuchtung einzurichten.Die Beleuchtungsspannung des Schachts muss 36 V Sicherheitsspannung betragen.Die Beleuchtung im Schacht darf nicht weniger als 50 K betragen.Am höchsten bzw. niedrigsten Punkt des Schachts muss jeweils ein Steuerschalter installiert werden.Im Maschinenraum und in der Grube müssen Steuerschalter angebracht werden.

(9) Der Grubenboden unter der Pufferstütze der Kabine muss die volle Belastung tragen können

Es müssen mehrere parallele und relative Aufzüge vorhanden sein

(10) Jede Etage muss mit einer endgültigen Bodenmarkierung und einer Bezugsmarkierung versehen sein.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28. Okt. 2021